Praxis Gerhards/Beemelmanns

Praxis für Physiotherapie und Osteopathie
HEIKE GERHARDS & REBEKKA BEEMELMANNS

Osteopathie

Möchten Sie eine osteopathische Therapie in Anspruch nehmen? Unter der Rubrik "Downloads" finden Sie Fragebögen, die Sie gerne ausgefüllt zum ersten Besuch mitbringen können.

Was ist Osteopathie?

Osteopathie bezeichnet eine ganzheitliche, manuelle Therapie, welche die Diagnose und Behandlung von Funktionsstörungen umfasst. Begründer der Osteopathie ist der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still (1828-1917).

Er stellte fest, dass durch eingeschränkte Beweglichkeit von Körperstrukturen Probleme in diesen Bereichen, aber auch in entfernteren Geweben entstehen können. Der Osteopath findet Bewegungseinschränkungen nicht nur im Bewegungsapparat, sondern auch in den verschiebbaren Schichten der inneren Organe und in der Verformbarkeit der Schädelknochen. Sobald die ursächlichen Bewegungsbehinderungen behoben sind, ist der Körper wieder zur Selbstregulation in der Lage und gelangt so zu einem gesunden, beschwerdefreien Gleichgewicht zurück. Der Osteopath hat die beständige Selbstregulation des Körpers stets vor Augen und sieht sich maximal als Unterstützer eben dieser.

«Gesundheit zu finden ist die Aufgabe des Arztes. Krankheit kann jeder finden.» (A.T. Still)

Untersuchung/Behandlung

Nach einem ausführlichen Gespräch über die Krankheitsgeschichte des Patienten findet die körperliche Untersuchung statt. Hierbei werden die verschiedenen Gewebe Schicht für Schicht ertastet und Spannungsmuster und Bewegungseinschränkungen ebenso wie das Potential zur Autoregulation erspürt. Der Patient wird je nach Alter, Konstitution etc. den Bedürfnissen seines Körpers entsprechend behandelt.

Die Behandlung umfasst drei wichtige osteopathische Bereiche:

  • Der parietale Bereich (Bewegungsapparat, Gelenke, Wirbelsäule, Bindegewebe)
  • Der viszerale Bereich (Organe, Nerven, Gefäße, Lymphe)
  • Der kraniosakrale Bereich (Schädel, Hirnnerven, Hirnhäute, Kreuzbein)

Kostenübernahme

Anteilige Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Voraussetzung:

Die Behandlung muss von einem Arzt veranlasst werden. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.

Leistungsumfang:

Eine aktuelle Liste von gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Leistungen anteilig erstatten oder im Rahmen von Pilotprojekten Kosten für osteopathische Leistungen übernehmen, finden sie hier (ein Dienst des Portals www.osteokompass.de; alle Angaben ohne Gewähr). Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Abrechnung:

Die Rechnung bezahlen Sie als Patient bei uns. Anschließend reichen Sie die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse überweist dann den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto.

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen:

Die Behandlungskosten der osteopathischen Leistungen können nach der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) abgerechnet werden.